Volksinitiative (Deutschland)

Die Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern. Ihr Name leitet sich vom sogenannten Initiativrecht, also dem Recht Vorschläge und Gesetzesentwürfe in ein Parlament zum Zwecke der Beschlussfassung einzubringen, ab. In einigen Ländern kann die Volksinitiative über das Volksbegehren zum Volksentscheid führen, in anderen Ländern ist sie ein davon losgelöstes Verfahren. Auf Bundesebene gibt es für Bürger in Deutschland kein Initiativrecht, sie können sich also nicht unmittelbar mit Vorlagen in den Deutschen Bundestag einbringen.

Um eine Volksinitiative zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren, meist in einer bestimmten Frist, eine festgelegte Zahl an Unterstützungsbekundungen in Form von Unterschriften hierzu berechtigter (zumeist wahlberechtigter) Personen vorlegen. Das Parlament muss den Vorschlag dann im Plenum behandeln, ist aber frei in seiner Entscheidung, ob und was es zu der Vorlage beschließt.

In Baden-Württemberg und Sachsen wird das Verfahren Volksantrag, in Bremen und Thüringen hingegen Bürgerantrag genannt. In Berlin kann die Volksinitiative von allen Einwohnern des Landes genutzt werden, auch denjenigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, weshalb das Instrument dort manchmal umgangssprachlich als Einwohnerinitiative bezeichnet wird (der Ausdruck findet sich jedoch nicht in der Verfassung des Landes). Die Länder Bayern und Hessen kennen das Instrument Volksinitiative gar nicht, dort ermöglicht jedoch der Antrag auf ein Volksbegehren den Bürgern ein Initiativrecht.

In der Weimarer Republik, als erstmals Instrumente der Direkten Demokratie in Deutschland eingeführt wurden, waren teilweise andere Begriffe gebräuchlich. So wurde auf Reichsebene vom Volksantrag gesprochen, der dem Volksbegehren voranging. In den Ländern Baden und Oldenburg hieß dieses Instrument hingegen Volksvorschlagsrecht.

Die Schweiz kennt ebenfalls Volksinitiativen, die dort jedoch anders und insgesamt einheitlicher ausgestaltet sind und denen eine deutlich wichtigere Rolle im Politischen System der Schweiz zukommt. Österreich kennt keine Volksinitiative, jedoch kann das Volk dort mittels des Volksbegehrens das Initiativrecht wahrnehmen.


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